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Abteilung für Medizinische Psychologie

Funktionsbereich Psychotraumatologie

Psychotraumatologische Begutachtung
 

In der Abteilung Medizinische Psychologie werden pro Jahr ca. 80-100 Gutachten im Bereich der Psychotraumatologie zu diagnostischen Fragestellungen bzw. in Rechtsstreitigkeiten erstellt.

Ziel der wissenschaftlichen begründeten psychologischen Begutachtung ist es, einen oder mehrere der folgenden Aspekte zu beurteilen:

 Psychische Beeinträchtigungen und Symptome nach Unfällen bzw. belastenden Ereignissen (Überfälle, Gewalterfahrungen etc.) oder Erkrankungen

 
Beurteilung des Einflusses der psychischen Befindlichkeit auf die Arbeitsfähigkeit

 
Notwendigkeit von psychotherapeutischen Maßnahmen

 
Zusammenhang zwischen Unfallereignis und aktuellen psychischen Beschwerden 

Die psychologische Begutachtung bedient sich dabei vor allem standardisierter psychometrischer Verfahren sowie einer ausführlichen Exploration, die auf die Unfall-, Krankheits- und Verhaltensanalyse fokussiert wird.

Die Ausführungen können - je nach Fragestellung - Gutachten nach Aktenlage oder Gutachten mit eigenständiger Erarbeitung von Befunden sein.



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