Abteilung Medizinische Psychologie
Funktionsbereich Psychotraumatologie
Psychotraumatische Ambulanz
In einem ganzheitlichen Rehabilitationsansatz ist die psychotherapeutische/ psychosoziale Betreuung durch die Psychotraumatologische Ambulanz von der Aufnahme des Patienten im Rahmen der Akutversorgung bis zum Abschluss aller Rehabilitationsmaßnahmen möglich.
Ziel der multimodalen Interventionen ist die Kompensation von psychoreaktiven Störungen, die Förderung der Reintegration in den beruflichen und sozialen Alltag sowie die Bewertung psychischer Unfallfolgen.
Leistungsspektrum der Ambulanz
Diagnostik von Patienten hinsichtlich psychischer Störungen nach Unfällen
Unterstützende Psychotherapie zur psychischen Stabilisierung als präventive Maßnahme zur Vermeidung einer Chronifizierung von Beschwerden
Krisenintervention bei akuter psychischer Dekompensation nach einem Arbeitsunfall
Traumaspezifische psychotherapeutische Intervention bei psychoreaktiven Störungen
Psychologische Intervention im Rahmen einer interdisziplinären Schmerztherapie
Vermittlung wohnortnaher niedergelassener Psychotherapeuten nach entsprechender Indikationsstellung
Vermittlung psychosomatischer stationärer Weiterbehandlung in ausgewählten Fachkliniken
Indikation zur Vorstellung
Psychische Dekompensation des Versicherten unmittelbar nach dem Unfall oder im Verlauf der Akutbehandlung und Rehabilitation
Ungewöhnliche, lang anhaltende Symptome ohne organisches Korrelat / lange Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Atypische Reaktionen des Versicherten auf Behandlungsversuche
Unerwarteter oder frühzeitiger Abbruch von Belastungserprobungen/ Aggravationstendenzen des Versicherten
Die ambulante traumaspezifische psychotherapeutische Behandlung der Patienten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der D-Arzt-Ambulanz, den Spezialambulanzen bzw. dem Servicezentrum Unfallversicherung unserer Klinik sowie auf Zuweisung durch D-Ärzte der Region aber auch direkt durch die Kostenträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Behandlung von akuttraumatisierten Patienten ist auch nach Überweisung durch einen Haus- oder niedergelassenen Facharzt möglich. Die Abrechnung der ambulanten kassenärztlichen psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt über eine KV-Ermächtigung (Dr. Ullmann).