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Abteilung Medizinische Psychologie

Funktionsbereich Psychotraumatologie

Psychotraumatische Ambulanz

 

In einem ganzheitlichen Rehabilitationsansatz ist die psychotherapeutische/ psychosoziale Betreuung durch die Psychotraumatologische Ambulanz von der Aufnahme des Patienten im Rahmen der Akutversorgung bis zum Abschluss aller Rehabilitationsmaßnahmen möglich.

Ziel der multimodalen Interventionen ist die Kompensation von psychoreaktiven Störungen, die Förderung der Reintegration in den beruflichen und sozialen Alltag sowie die Bewertung psychischer Unfallfolgen.

Leistungsspektrum der Ambulanz

 Diagnostik von Patienten hinsichtlich psychischer Störungen nach Unfällen

 

 Unterstützende Psychotherapie zur psychischen Stabilisierung als präventive Maßnahme zur Vermeidung einer Chronifizierung von Beschwerden

 

 Krisenintervention bei akuter psychischer Dekompensation nach einem Arbeitsunfall

 

 Traumaspezifische psychotherapeutische Intervention bei psychoreaktiven Störungen

 

 Psychologische Intervention im Rahmen einer interdisziplinären Schmerztherapie

 

 Vermittlung wohnortnaher niedergelassener Psychotherapeuten nach entsprechender Indikationsstellung

 

 Vermittlung psychosomatischer stationärer Weiterbehandlung in ausgewählten Fachkliniken 

Indikation zur Vorstellung

 Psychische Dekompensation des Versicherten unmittelbar nach dem Unfall oder im Verlauf der Akutbehandlung und Rehabilitation

 

 Ungewöhnliche, lang anhaltende Symptome ohne organisches Korrelat / lange Dauer der Arbeitsunfähigkeit

 

 Atypische Reaktionen des Versicherten auf Behandlungsversuche

 

 Unerwarteter oder frühzeitiger Abbruch von Belastungserprobungen/ Aggravationstendenzen des Versicherten

Die ambulante traumaspezifische psychotherapeutische Behandlung der Patienten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der D-Arzt-Ambulanz, den Spezialambulanzen bzw. dem Servicezentrum Unfallversicherung unserer Klinik sowie auf Zuweisung durch D-Ärzte der Region aber auch direkt durch die Kostenträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Behandlung von akuttraumatisierten Patienten ist auch nach Überweisung durch einen Haus- oder niedergelassenen Facharzt möglich. Die Abrechnung der ambulanten kassenärztlichen psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt über eine KV-Ermächtigung (Dr. Ullmann).

 

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