Klinik für Physikalische und
Rehabilitative Medizin
Leistungsspektrum
Erweiterte Ambulante Physiotherapie der Berufsgenossenschaften
(BG-EAP)
Reha nach Arbeitsunfall
Erwerbstätige nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall werden durch die Berufsgenossenschaften als zuständiger Kostenträger betreut. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendliche, die im Rahmen der Schule oder schulischer Veranstaltungen verunfallt sind.
Die Berufsgenossenschaften haben speziell auf diese Patientengruppen abgestimmte Behandlungsverfahren im Angebot. Für diese Rehabilitanden kann ein Chirurg mit D-Arzt-Zulassung oder Orthopäde mit H-Arzt-Zulassung eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) verordnen.
Mit der EAP-Verordnung erfolgt ein ärztlicher Aufnahmetermin in der BG Klinik Bergmannstrost. Es wird in diesem Zusammenhang auch die Kostenübernahme mit der zuständigen Berufsgenossenschaft geklärt. Prinzipiell gibt es hier keine Zuzahlung. Eine EAP-Verordnung gilt grundsätzlich nur für 14 Tage.
Bis zum Erreichen der Belastbarkeit für eine EAP werden häufig Heilmittelbehandlungen der BG zur Anwendung gebracht. Auch diese bedürfen der Verordnung durch einen D- oder H-Arzt auf einem gesonderten Rezept.<<< zurück zum Leistungsspektrum